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Insights

EnEfG: Abwärme und Wasser in Zahlen

PUE 1,2, gestaffelte Abwärmenutzung, 100 Prozent Erneuerbare ab 2027. Und warum Wasser in der Praxis kein Engpass ist.

1 Min. Lesezeit EnEfGAbwärmeWasser

Das Energieeffizienzgesetz setzt für neue Rechenzentren drei Vorgaben. Erstens Effizienz: ein PUE von höchstens 1,2 für Anlagen, die ab dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen. Zweitens Abwärme: 10 Prozent Nutzung bei Inbetriebnahme ab Juli 2026, 15 Prozent ab Juli 2027, 20 Prozent ab Juli 2028; fehlt ein Abnehmer, ist eine begründete Ausnahme möglich. Drittens Strom: 50 Prozent aus Erneuerbaren seit 2024, 100 Prozent ab dem 1. Januar 2027, bilanziell.

Wasser regelt das Gesetz nicht direkt; die Praxis tut es. Verdunstungskühlung wird in Deutschland nicht genehmigt, deshalb kühlen neue Anlagen über geschlossene Kreisläufe. Kein Grundwasser, kein Flusswasser für die Kühlung, ein Wasserbedarf wie in einem Gewerbebetrieb.

Für Standorte im ländlichen Raum ist die Abwärme der interessantere Punkt: Gewächshäuser, Trocknung und Nahwärmenetze nehmen Wärme bei 35 bis 55 °C ab.

Quelle: EnEfG §§ 11 ff.; Rechenzentrumsstrategie des Bundes, 18.03.2026.


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