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Reifegradverfahren: Was sich für Kommunen ändert

Anschlusskapazität wird nach Reife des Projekts vergeben, nicht mehr nach Eingangsdatum. Zwei der vier Kriterien liegen in kommunaler Hand.

1 Min. Lesezeit ReifegradverfahrenKommunenNetzanschluss

Seit dem 1. April 2026 vergeben die vier Übertragungsnetzbetreiber Anschlusskapazität nicht mehr nach Eingangsdatum, sondern nach Reife des Projekts. Anträge werden in Zyklen gesammelt und gemeinsam bewertet. Vier Kriterien zählen: Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anschlusskonzept, Leistungsfähigkeit des Antragstellers, Netz- und Systemnutzen.

Die ersten beiden liegen zu einem großen Teil in kommunaler Hand. Ein Aufstellungsbeschluss für ein Sondergebiet Rechenzentrum, eine geklärte Eigentümerstruktur und ein abgestimmtes Raumordnungsverfahren erhöhen den Rang eines Projekts unmittelbar. Umgekehrt verliert ein Standort ohne Baurecht gegen einen mit Baurecht, selbst wenn er netzseitig besser liegt.

Die Antragsgebühr beträgt 50.000 Euro, die Realisierungssicherheit 1.500 Euro je Megawatt. Der erste Zyklus lief vom 1. April bis zum 30. Juni 2026; der nächste ist noch nicht veröffentlicht.

Für Gemeinden heißt das: Bauleitplanung ist Netzpolitik geworden.

Quelle: 50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW, Verfahrensbeschreibung, netztransparenz.de, April 2026.


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